Der große Wurf in der Pflegeversicherung blieb im vergangenen Jahr zwar aus, doch brachte der Gesetzgeber immerhin kleine Verbesserungen im Bereich der Pflegefinanzierung auf den Weg, die im Januar in Kraft getreten sind. Dazu zählen:
Stationäre Pflegeleistungen
Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag – differenziert nach dem jeweiligen Pflegegrad. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %. Damit sollen insbesondere langjährige Bewohner eines Pflegeheims beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) finanziell entlastet werden. Es handelt sich ausschließlich um die Kosten für die Pflege selbst. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen weiter selbst bezahlt werden.
Auch werden mit dem neuen Gesetz Anreize für den Ausbau der Kurzzeitpflege gesetzt. So wird der jährliche Betrag der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege um 10 % von 1612 Euro auf 1774 Euro angehoben. Mit Mitteln der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung (§ 42 Abs. 2 SGB XI).
Ambulante Pflegeleistungen
In der ambulanten Pflege, also bei der Betreuung durch einen Pflegedienst Zuhause, werden die Sachleistungsbeträge um 5 % erhöht, um den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.
Allgemeines
Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird ein Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr eingeführt. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt um 0,1 Prozentpunkte von bislang 3,30 auf 3,40 %.
Angehörige übernehmen große Teile der Pflege
Laut Statistischem Bundesamt, das sich auf Zahlen aus dem 2019 beruft, werden vier von fünf Pflegebedürftigen daheim versorgt, meist durch nahe Angehörige. Zu knapp einer Millionen Menschen kommt der ambulante Pflegedienste ins Haus. Ein Fünftel, das sind rund 800.000 Menschen, werden in Pflegeheimen vollstationär betreut. Derzeit müssen sie im Bundesdurchschnitt 2.125 Euro pro Monat aus eigener Tasche zuzahlen, da die Pflegeversicherung eben nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten deckt. Das Risiko pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter an. Laut Statistischem Bundesamt sind rund 8% aller 70- bis 74-Jährigen pflegebedürftig. In der Bevölkerungsgruppe ab 90 Jahren sind es 76 %.
Pflegeimmobilie als Vorsorge-Investition?
Eine Möglichkeit, um fürs Alter vorzusorgen, ist der Kauf eines Pflegeappartements. Diese Geldanlage erfreut sich immer größerer Beliebtheit, was auch damit zusammenhängt, wie eine Pflegeimmobilie entsteht: Bauträger und Betreiber (freie Wohlfahrtsverbände, gewerbliche Träger oder Kommunen) tun sich zusammen. Während der Bauträger das Bauvorhaben realisiert, wird der Betreiber die Immobilie später nutzen. Noch ehe das Bauvorhaben umgesetzt wird, durchläuft die geplante Pflegeimmobilie mehrere Kontrollinstanzen.
"Eine Pflegeimmobilie ist eine Vorsorge-Investition und kein Spekulationsobjekt", stellt Alois Erl jun., Vorstandschef der ERL Immobilien AG, klar. "Sie liefert eine solide Grundrendite, vor allem aber bietet sie ein Stück weit Sicherheit im Alter." Denn Anleger können einzelne Pflegeappartements erwerben und langfristig mit dauerhaften Mieteinnahmen rechnen. Sollte der Käufer später selbst von der Pflegeimmobilie Gebrauch machen wollen, greift das Bevorzugte Belegungsrecht. Das bedeutet, ihm und seinen nahen Angehörigen wird der nächste freie Platz zur Selbstnutzung angeboten – unabhängig von der Belegung des eigenen Pflegeappartements.