Nachdem die Ampel-Koalition im Bundestag bereits Geschichte ist, regiert der Kanzler derzeit mit einer Minderheitsregierung. Es bleibt fraglich, ob bis Ende des Jahres eine Mehrheit für den neuen Haushalt gefunden wird. Falls keine Einigung zustande kommt, könnte es zu einer sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“ kommen, was die Vergabe neuer Fördermittel erheblich beeinträchtigen würde. Eine mögliche vorläufige Haushaltsführung ab 2025 könnte Antragsstopps und Verzögerungen bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel über die KfW zur Folge haben.
Aktuell profitieren Kapitalanleger von den Konditionen des KfW-Förderprogramms 297/298 – Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude:
- Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
- Laufzeit: 4 - 35 Jahre
- Zinssatz: Aktuell 2,21 % - 2,76 %
Dadurch lassen sich Neubau-Immobilien bis Ende des Kalenderjahres noch deutlich unter 3 % finanzieren – so auch die Objekte der ERL Immobiliengruppe.
Eine frühzeitige Antragstellung steigert die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag noch im Jahr 2024 genehmigt wird, da die Genehmigungen auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung für 2025 sicher sind.
Hier nochmal die wichtigsten Infos in Kürze:
- Haushaltsunsicherheit bedroht KfW-Förderprogramme 2025
- Bei einer „vorläufigen Haushaltsführung“ könnten Förderstopps eintreten
- Kapitalanleger sollten jetzt Förderanträge bei KfW einreichen
- Bereits bewilligte Förderungen sind auch 2025 sicher
Das neue Jahr startet mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer vorläufigen Haushaltsführung, bei der man sich auf unerlässliche und dringende Ausgaben beschränken muss. Bei Neuwahlen im März 2025 könnte es noch lange dauern, bis eine neue Regierung einen Haushalt verabschiedet.
KfW Konditionen können Sie sich bei uns noch für folgende Projekte sichern: