In unserer neuen Serie bringen wir Licht in den Steuer-Dschungel!
In unserer neuen Serie bringen wir Licht in den Steuer-Dschungel!

Steuern in der Immobilienanlage – Teil 1: Die Grunderwerbsteuer

Der Steuer-Dschungel im Bereich der Immobilienanlage scheint gerade für fachfremde Personen oft undurchdringbar. Wir bringen in der Serie „Steuern in der Immobilienanlage“ Licht ins Dunkel. Experte Jonas Seitz, Steuerberater, Master of Arts - Taxation und Lehrbeauftragter der TH Deggendorf, klärt auf.

Teil 1: Die Grunderwerbsteuer

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils an, also auch beim Kauf einer Immobilie. Sie zählt zu den Nebenkosten beim Immobilienerwerb.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %. Es handelt sich um eine Ländersteuer, die einzelnen Bundesländer dürfen die Höhe also selbst festsetzen. Am günstigsten kommen die Bayern mit 3,5 % davon, während die Käufer in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Brandenburg mit 6,5 % bedeutend tiefer in die Taschen greifen müssen.

Worauf ist Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Was genau versteuert wird, hängt von den vereinbarten Gegenleistungen ab. Zunächst wird immer der Kaufpreis versteuert. Hinzu kommen ggf. Sondervereinbarungen: So müssen beispielsweise übernommene Belastungen versteuert werden. Ebenso fallen Steuern an, wenn man einem fremden Dritten ein Vorkaufsrecht abkauft.

Muss jeder, der eine Immobilie kauft, Grunderwerbsteuer bezahlen?

Nein, wenn der Kauf innerhalb der Familien in gerader Linie stattfindet, entfällt die Grunderwerbsteuer. Dies gilt bei einem Kaufvertrag zwischen Eltern und Kindern und auch zwischen Ehepartnern. Ein Erwerb auf horizontaler Linie dagegen, beispielsweise zwischen Geschwistern oder Onkel und Nichte, ist steuerpflichtig.

Jonas Seitz ist Steuerberater in der Kanzlei Dr. Kittl & Partner und kennt d ...
Jonas Seitz ist Steuerberater in der Kanzlei Dr. Kittl & Partner und kennt die steuerlichen Kniffs rund um die Immobilienanlage.Foto-Quelle: Kanzlei Dr. Kittl & Partner

In den weiteren Folgen der Serie „Steuern in der Immobilienanlage“ behandeln wir folgende Themen:

Bei diesem Bericht handelt es sich um eine allgemeine Information, die keine Beratung ersetzt. Für individuelle Berechnungen und persönliche Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.