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Eine Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich und darf nicht ignoriert werdenFoto-Quelle: Adobe Stock

Patientenverfügung: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Wie lange sollen Ärzte um mein Leben kämpfen? Unter welchen Bedingungen ist für mich mein Leben noch lebenswert? Wann möchte ich lieber sterben dürfen? Die Corona-Krise lenkt den Blick auf existenzielle Fragen und damit auch auf ein Thema, das viele Menschen zwar als wichtig erachten, es dennoch immer vor sich herschieben: die Patientenverfügung. Seit dem Ausbruch der Pandemie berichten Verbraucherzentralen und Sozialverbände nun aber von einem erhöhten Beratungsbedarf.

Der niedersächsische Landesverband des Sozialverbands Deutschland rät, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu überprüfen. Wer noch keine entsprechenden Dokumente habe, sollte sich damit auseinandersetzen. „Eine Patientenverfügung ist immer sinnvoll, gerade bei hochbetagten und stark vorerkrankten Menschen. "Und auch in dieser Corona-Krise", betont Kanzleramtschef Helge Braun, selbst Mediziner, in der "Rheinischen Post". "Es ist für alle, den Kranken, die Familie und auch die Ärzte, eine Hilfe, wenn der Wunsch für die Behandlung oder eben Nichtbehandlung schriftlich festgelegt ist", so der CDU-Politiker.

Wer im Internet sucht, wird schnell auf standardisierte Formulare für Patientenverfügungen stoßen. Aber sind diese auch sinnvoll? Welche Angaben sollten unbedingt in dem Dokument stehen? Wo sollte sie aufbewahrt werden? Und lässt sie die Verfügung auch noch vom Krankenhausbett aus widerrufen? Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Bürger vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Behandlungen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst darüber entscheiden können, etwa weil sie im Koma liegen. Dabei geht es im Grundsatz um die Frage, ob und wann sie lebensverlängernden Maßnahmen zustimmen oder unter welchen Umständen sie diese ablehnen.

Rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen in Deutschland ist seit 2009 der Paragraph 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich und darf nicht ignoriert werden. "Setzt sich ein Arzt über den erklärten Willen des Patienten hinweg, macht er sich unter Umständen der Körperverletzung strafbar", sagt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz bei unserem Partnerportal "wize.life".

Mit der Vorsorgevollmacht können Erwachsene einer anderen Person das Recht einräumen, in ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vollmacht kann sich nur auf bestimmte oder auf alle Angelegenheiten beziehen. Im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung fällt dem Bevollmächtigen die Aufgabe zu, dem niedergelegten Willen Geltung zu verschaffen.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Auch persönliche Vorgaben, etwa ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird, sind möglich. Die Betreuungsverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht, aus welchen Gründen auch immer, nicht wirksam ist.

Ehepartner oder Kinder nicht automatisch bevollmächtigt

Brysch rät dringend dazu, neben der Patientenverfügung sich auch mit den beiden anderen Dokumenten auseinanderzusetzen. "Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt", sagt er. "Auch haben sie kein Auskunftsrecht, erfahren in Kliniken also unter Umständen nicht, wie es dem Patienten geht." Fehlten solche Vollmachten, so müsse im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung erst ein Betreuungsgericht einen rechtlichen Vertreter berufen. Hier könne das Gericht auch fremde Personen zu Betreuern bestellen. "Dies kann mit geeigneten Vollmachten und Betreuungsverfügungen leicht verhindert werden", sagt Brysch.

Wer darf eine Patientenverfügung verfassen?

Jeder kann eine Patientenverfügung verfassen, vorausgesetzt er ist volljährig und einwilligungsfähig. Letzteres ist ein Rechtsbegriff, der die Fähigkeit beschreibt, bestimmte Sachverhalte zu verstehen, Folgen und Risiken von Handlungen zu verarbeiten und angemessen zu bewerten. Bei psychisch kranken oder dementen Patienten muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Einwilligungsfähigkeit noch gegeben ist.

Wie sinnvoll sind Standard-Formulare für Patientenverfügungen?

Im Internet finden sich verschiedene Vordrucke für Patientenverfügungen, die sich herunterladen lassen. Unzählige dieser Standarddokumente seien jedoch mit Vorsicht zu genießen, warnt Brysch. "Die Anforderungen an praxistaugliche Dokumente sind hoch, schließlich geht es bei Patientenverfügungen immer um Leben und Tod", sagt er. Nicht die Rechtsgültigkeit von Patientenverfügungen sei am Krankenbett das Problem. "Höher als die rechtlichen Anforderungen sind die medizinischen. Schließlich ist eine Patientenverfügung von Ärzten umzusetzen. Wenn sie das Dokument nicht vom Patientenwillen überzeugt, kommt es häufig zu Konflikten mit und teils auch zwischen den Angehörigen."

Was sind die Vorteile einer individuell verfassten Patientenverfügung?

Eine persönliche Patientenverfügung zu verfassen, kostet Zeit, aber diese sollte sich jeder nehmen, rät Brysch. "Für Ärzte ist es eine besondere Herausforderung, den Willen eines – eventuell komatösen – Patienten aus einem Stück Papier herauslesen zu müssen", sagt er. "Wenn dieses Papier jedoch eine gute Patientenverfügung ist, die neben den formalen Anforderungen auch die Individualität des Verfassers hervorhebt, ist sie überzeugend." Dann müsse sie respektiert werden. "Für die Erstellung einer Patientenverfügung", sagt Brysch, "sollte man nicht weniger Zeit aufwenden als für die Buchung einer Urlaubsreise."

Wer kann mir beim Verfassen einer Patientenverfügung helfen?

Jeder, der eine Patientenverfügung verfassen möchte, sollte sich fachkundige Hilfe holen. "Der Teufel steckt im Detail", sagt Brysch. "Mancher Satz, der auf den ersten Blick vernünftig klingt, enthält fatale Fallstricke." Eine Beratung sei gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber eine Voraussetzung dafür, ausreichend aufgeklärt und informiert entscheiden zu können.

Unterstützung bieten hier unter anderem Sozial- und Wohlfahrtsverbänden oder Organisationen wie der Deutschen Stiftung Patientenschutz an. Brysch rät zudem, in die Patientenverfügung einen Vermerk über die Beratung aufzunehmen. Das verdeutliche den behandelnden Ärzten, dass sich jemand persönlich und ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt und keine leichtfertige Entscheidung getroffen habe.

Welche Formalien müssen beachtet werden?

Damit eine Patientenverfügung den rechtlichen Anforderungen entspricht, müssen bestimmte Formalien eingehalten werden. Dazu gehören: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort, Adresse, Datum, Ort und die eigenhändige Unterschrift. Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt werden. Sinnvoll ist auch ein Vermerk, dass man die Verfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ausgefüllt hat. Nicht erforderlich sind die Unterschriften von Zeugen, eines Arztes oder eines Notars. Allerdings könnten sie die Glaubwürdigkeit des Dokuments erhöhen.

Welche weiteren Angaben sollten in jedem Fall einer Patientenverfügung stehen?

"Diejenigen Behandlungssituationen, für die die Patientenverfügung gelten soll, müssen möglichst präzise beschrieben werden", sagt Brysch. "Behandlungen und Eingriffe, die dann für die benannten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, sind ebenso zu benennen." Nicht vergessen sollte man, so Brysch weiter, dass eine gute Patientenverfügung nicht nur die Ablehnung der Maßnahmen beschreibe. "Auch die Einforderung von gewünschter Behandlung wie der Hinweis auf Schmerztherapie und Palliativversorgung macht ein solches Dokument stark." Und auch die eigene Einstellung zur Organspende gehöre in die Patientenverfügung.

Wie detailliert sollte eine Patientenverfügung?

Grundsätzlich gilt: Je detaillierter eine Patientenverfügung ist, desto besser. "Neben konkreten Krankheitssituationen wie Organversagen, Wachkoma oder Demenz sollte das Dokument auch präzise Behandlungsentscheidungen wiedergeben. Die Frage nach einer maschinellen Beatmung sollte in einer guten Verfügung klar beantwortet werden wie auch Wünsche zur Antibiotikagabe oder beispielsweise der Dialyse", sagt Brysch. Eine Vorgabe, wie lang eine Patientenverfügung sein muss oder darf, gibt es nicht. "Die Qualität einer Patientenverfügung bemisst sich nicht an einer Seitenzahl", sagt Brysch. "Allerdings bekommen wir selten eine gute Patientenverfügung zu Gesicht, die lesbar auf vier DIN-A4-Seiten passt."

Wo sollte ich die Patientenverfügung aufbewahren?

Damit ein Arzt den Patientenwillen berücksichtigen kann, muss er die Verfügung in Händen halten können – und zwar im Original. "Eine Patientenverfügung gehört nicht in den Tresor", sagt Brysch. "Angehörige und Freunde sollen wissen, wo sie zu finden ist." Sinnvoll ist es auch, ein Kärtchen in die Geldbörse zu stecken, das auf die Existenz eines solchen Dokuments hinweist und die Vertrauenspersonen benennt, die etwa im Falle eines Unfalls informiert werden sollen.

Wie kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

"Eine Patientenverfügung kann jederzeit mündlich wie schriftlich widerrufen werden", sagt Brysch. Auch ein non-verbaler Widerruf, etwa durch Kopfschütteln oder –nicken, setzt die Verfügung außer Kraft. Der Ort spielt dabei keine Rolle, ein Widerruf ist auch im Krankenhausbett in der konkreten Behandlungssituation gültig. Umstritten ist aber, ob für den Widerruf der "natürliche Wille" des Betroffenen ausreicht oder die Einwilligungsfähigkeit vorausgesetzt werden muss. Wie sollten Ärzte und Angehörige damit umgehen, wenn der schwer an Demenz Erkrankte plötzlich Behandlungen fordert, die er in der Verfügung abgelehnt hat? Hier bleibt nur die Einzelfallentscheidung. Oder aber in der Patientenverfügung ist explizit festgelegt, dass ein Widerruf nur im einwilligungsfähigen Zustand gültig ist.

ERL Team
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