Die Zukunft scheint vom jetzigen Standpunkt aus betrachtet unendlich weit entfernt, doch ist ihr Ankommen in der Gegenwart nur eine Frage der Zeit. Wie schön wäre es also, sich um künftige Angelegenheiten nicht mehr sorgen zu müssen? Zum Beispiel, weil mit der passenden Altersvorsorge die Weichen bereits in die richtige Richtung gestellt wurden.
Immer mehr Anleger in Deutschland entdecken zukunftsgerechte Wohnformen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter. Zum einen, weil dieses Investment im Gegensatz zum Sparbuch auch weiterhin Rendite abwirft. Zum anderen, um sich für den im besten Fall nie eintretenden Bedarfsfall abzusichern. „Beim Kauf eines Pflegeappartements der ERL Immobiliengruppe, einer betreuten oder barrierefreien Wohnung, ja sogar zum Teil beim Erwerb eines Studentenappartements ist ein bevorzugtes Belegungsrecht für einen späteren Pflegeplatz inkludiert“, erklärt Michael Wagner, Prokurist und Vertriebsleiter der ERL Immobiliengruppe.
Pflegeimmobilien eignen sich insbesondere für private Investoren, die großen Wert auf Sicherheit legen – zumal neben der Rendite vor allem eine Inflationsabsicherung mittels Indexierung, je nach Mietvertrag des Objekts, eine große Rolle spielt und aufgrund der langfristigen Verträge nahezu kein Verwaltungsaufwand entsteht.
Bei diesem Modell steht nicht die vorzeitige Selbstnutzung der Immobilie im Vordergrund, sondern die Kapitalanlage – mit eben dem Vorteil, dass bei Eintritt des Pflegefalls das bevorzugte Belegungsrecht greift. Das heißt kein langes Warten, auch wenn der Bezug des eigenen Appartements nicht vorgesehen ist.
Bevorzugtes Belegungsrecht – was ist das genau?
„In erster Linie ist der Kauf eines Pflegeappartements oder einer Einheit im Betreuten Wohnen ein Investment mit solider Rendite“, sagt Wagner. Zudem sei das Investment sinnstiftend, sozial und nachhaltig. „Darüber hinaus bieten wir mit dem bevorzugten Belegungsrecht ein Stück zusätzliche Sicherheit fürs Alter. Wir alle hoffen zwar, dass der Pflegefall nicht eintritt, wenn aber doch, stehen wir unseren Kunden zur Seite. Das ist ein nicht zu unterschätzender Mehrwert unseres Angebots und spielt für viele Käufer neben unserer hohen Bauqualität durchaus eine Rolle bei der Kaufentscheidung.“
Das bevorzugte Belegungsrecht ist im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung verankert. Es gilt auch für Familienangehörige, wie etwa Kinder, Geschwister oder Eltern und kann theoretisch sogar mehrfach gezogen werden, so Wagner. „Das bevorzugte Belegungsrecht ist eine On-top-Leistung, eine Absicherung für die ganze Familie.“ Wer alles genau davon profitiert, regelt §15 Abgabenordnung (AO).
Ist das Belegungsrecht an den Standort meiner Immobilie gebunden?
Es kommt nicht darauf an, wo der Investor eine Wohneinheit erworben hat. Dank eines großen Netzwerks und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit hochkompetenten Pflegeheim-Betreibern stehen für ERL-Kunden über 150 Standorte vornehmlich im süddeutschen Raum zur Verfügung:
„In der Praxis läuft das so, dass die Käufer bei ihrem Ansprechpartner aus dem ERL-Vertrieb anrufen und ihren Bedarf in einer Region anmelden“, sagt Wagner. Also bei der Person, von der sie die Immobilie auch gekauft haben. „Wir kümmern uns dann darum und stellen wegen Detailfragen den Kontakt zur Heimleitung her.“
Gerade in Ballungszentren einen Pflegeplatz zu bekommen, ist aufgrund der hohen Nachfrage gar nicht so leicht. In den kommenden Jahren wird sich diese Entwicklung aufgrund der demografischen Entwicklung wohl noch weiter verstärken.
Für Michael Wagner und sein Team ist eines besonders wichtig: „Unser Vertrieb verkauft nicht nur, sondern kümmert sich auch. Das ist unser Anspruch und Ausdruck dessen, dass unsere Kunden wirklich auf uns vertrauen können.“