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Das Wachstumschancengesetz sollte bereits im November 2023 verabschiedet werden. Nach einem Stopp rechnet man nun frühestens im März 2024 mit einer finalen Entscheidung.

Wachstumschancengesetz kommt frühestens im März

Die endgültige Verabschiedung des Wachstumschancengesetz im Bundesrat wird vorgezogen. Wir haben die Neuheiten zusammengefasst. UPDATE: Nach Stopp soll Gesetz im März 2024 verabschiedet werden.

Lange wurde diskutiert, angepasst und beraten. Nun hat der Bundestag das in der Immobilienbranche ersehnte Wachstumschancengesetz beschlossen. Die Verabschiedung im Bundesrat war ursprünglich für Mitte Dezember geplant, soll aber nun bereits am 27. November 2023 stattfinden.

Wachstumschancengesetz: Zusammenfassung
Das Wachstumschancengesetz sieht eine degressive Abschreibung in Höhe von 6 % für vermietete Wohnungen vor. Diese stellt eine Alternative zur linearen Abschreibung in Höhe von 3 % dar und soll somit einen Anreiz für eine Investition bieten.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Abschreibung erfüllt sein:*

  • Neubauten: Baubeginn oder Anschaffung zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029. Wichtig: Die Anschaffung muss bis Ende des Fertigstellungsjahres erfolgen.
  • Vermietung: gültig nur für vermietete Wohngebäude

Äußerst spannend: Die degressive Abschreibung soll mit der Sonderabschreibung kombiniert werden können, was einen immensen Steuervorteil mit sich bringt.

Abschreibungsmöglichkeiten: Veränderungen
Zur Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ist mit folgenden Änderungen zu rechnen:*

  • Anschaffung: Bisher ging man davon aus, dass als Datum der Anschaffung der Übergang von Nutzen und Lasten gilt. Das soll sich so nicht durchsetzen, stattdessen soll das Datum des Kaufvertrags ausschlaggebend sein.
  • Erhöhung der Sonderabschreibung (AfA § 7b EstG): Die Sonderabschreibung betrug bisher 5 % aus 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Nun soll sie auf 5 % aus 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.
  • Gültigkeit: Bisher war die Sonderabschreibung bis 01.01.2027 befristet. Nun soll diese bis 01.10.2029 verlängert werden. Die Abschreibungsdauer von vier Jahren bleibt voraussichtlich bestehen.

* Stand: 23.11.2023, es handelt sich hierbei nur um einen Gesetzesentwurf, Änderungen vorbehalten

UPDATE vom 27. November 2023:

Der Bundesrat hat das Wachstumschancengesetz vorerst gestoppt und an den Vermittlungsausschuss übergeben. Dieser berät nun über die Details. Die letzte Sitzung des Bundesrates findet in diesem Jahr am 15. Dezember statt. Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass das Wachstumschancengesetz dann nochmal auf der Agenda steht.


UPDATE vom 12. Dezember 2023:

Dass das Wachstumschancengesetz heuer noch verabschiedet wird, wird immer unwahrscheinlicher. Der Vermittlungsausschuss wird in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr tagen – interne Gespräche, bei denen nach einer Lösung gesucht wurde, sind erst mal gescheitert. Vor allem deshalb, weil wegen des fehlenden Haushalts für 2024 die Rahmenbedingungen nicht geklärt sind. Dadurch bestehe aktuell keine Basis, um das Vermittlungsverfahren fortzusetzen. Erst wenn für den Haushalt 2024 bekannt sei, ob und welche Steuern durch die Ampel erhöht werden oder welche Zuschüsse gestrichen werden müssen, sei eine Grundlage für Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz gegeben.


UPDATE vom 01. Februar 2024:

Leider liegen keine neuen Informationen vor. Der Vermittlungsausschuss wird sich am 21. Februar 2024 mit dem Wachstumschancengesetz befassen. Die nächste reguläre Bundesratssitzung, in der das Vermittlungsergebnis abgesegnet werden könnte, findet erst am 22. März 2024 statt. Ob das Gesetz dann tatsächlich verabschiedet wird, bleibt weiter ungewiss. Somit ist nicht mit einer schnellen Lösung zu rechnen.

UPDATE vom 22. März 2024:

Eine überarbeitete Version des Wachstumschancengesetzes wurde am Freitag, 22. März, nun endgültig verabschiedet. Alle Informationen haben wir hier zusammengefasst.