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Gut lachen haben Kapitalanleger: Wenn das Wachstumschancengesetz kommt, können sie ihre vermietete Immobilie unter gewissen Voraussetzungen mit über 50 % abschreiben.

Steuervorteil: Abschreibungen in Höhe von über 50 % möglich?

Abschreibungen von über 50 % werden möglich sein, wenn das Wachstumschancengesetz im Dezember endgültig verabschiedet wird.

Die Baubranchen und Kapitalanleger blicken gleichermaßen gespannt auf das Wachstumschancengesetz. Dieses sieht ein milliardenschweres Entlastungspaket vor, mit dem die deutsche Wirtschaft angekurbelt und Investitionen in nachhaltige Technologien gefördert werden sollen. Der Bundestag hat das Gesetz nun durchgewunken. Die endgültige Verabschiedung im Bundesrat ist für den 15. Dezember geplant.

Sollte das Wachstumschancengesetz in seiner jetzigen Form ungeändert abgesegnet werden - wovon Experten ausgehen - bedeutet das auch für Kapitalanleger, die in Immobilien investieren, große Vorteile. Insgesamt können dann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 10 Jahren über 50 %* der Investitionssumme steuerlich abgesetzt werden:

6 % degressive Abschreibung:
Wenn das Wachstumschancengesetz kommt, wird eine degressive Abschreibung in Höhe von 6 % für die ersten sechs Jahre möglich sein. Anschließend wird das Objekt mit 3 % weiter abgeschrieben.

Sonderabschreibung:
Für Immobilien mit QNG-Standard ist außerdem eine Sonderabschreibung (§ 7b EstG) möglich. Diese beträgt 5 % aus 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und kann in den ersten vier Jahren geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich um eine Jahres-AfA. Das heißt, dass man den vollen Jahresbetrag schon im Jahr des Übergangs von Nutzen und Lasten absetzen kann. Beispiel: Erwerben Sie das Objekt erst im November, können Sie nicht nur den Anteil für November und Dezember abschreiben, sondern den kompletten Jahresbetrag.

In Summe können Kapitalanleger für ihre vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren also über 50 % steuerlich geltend machen, wenn das Wachstumschancengesetz im Dezember verabschiedet wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die ERL-Objekte in Postbauer-Heng, Lenting und Deggendorf sind bereits bzw. werden mit dem QNG-Siegel zertifiziert. Diese Auszeichnung belegt extrem hochwertige, nachhaltige und moderne Bauweise. Damit erfüllen die drei Objekte die nötigen Kriterien, um die ganze Abschreibungsbandbreite ausschöpfen zu können. Auch unsere künftigen Objekte werden nach diesem hohen Standard gebaut.

Mehr zu den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und den entsprechenden Voraussetzungen lesen Sie in diesem Beitrag. Außerdem berät Sie unser Team jederzeit gerne über die ERL-Objekte, Finanzierungsmöglichkeiten und andere Vorteile, von denen Sie als ERL-Kunde profitieren.

*Berechnungsbeispiel, Stand 15.11.23; alle Angaben ohne Gewähr – für individuelle Berechnungen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater

WICHTIGE INFO: Zu diesem Bericht gibt es bereits ein Update mit aktualisierten Details!